Eines der besten Bollwerke gegen Monopole ist Interoperabilität – also die Fähigkeit, ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung mit einem bestehenden Produkt oder einer bestehenden Dienstleistung kompatibel zu machen. Interoperabilität ermöglicht es den Nutzerinnen und Nutzern – und nicht den Herstellern ihrer Geräte oder den größten Akteuren eines Marktes – zu entscheiden, welche Anwendung ihnen am besten dient. Es überrascht daher nicht, dass Unternehmen wie Apple hart daran gearbeitet haben, sich Interoperabilitätsanforderungen zu widersetzen.
Am 8. Juli entschied das Gericht der Europäischen Union (Gericht) in mehreren Verfahren, die das Unternehmen gegen die Europäische Kommission angestrengt hatte (verbundene Rechtssachen), gegen Apple und bestätigte damit die Verpflichtungen des Unternehmens nach dem Digital Markets Act (DMA). Apple argumentierte in diesen Verfahren, dass es aus mehreren Gründen von den Anforderungen des Gesetzes befreit werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Interoperabilität. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und beglückwünschen die Free Software Foundation Europe (FSFE) sowie weitere Organisationen, die zur Unterstützung der Kommission gegen den Versuch von Apple intervenierten, sich seiner Verantwortung zu entziehen, und damit einen fairen Wettbewerb auf den europäischen Märkten sicherstellten.
Eine positive Entwicklung für Europa
Dies ist ein klarer und bedeutender Erfolg für Entwicklerinnen und Nutzer in Europa. Die Kontrolle, die Apple über seinen "ummauerten Garten" ausübt, schadet Entwicklern, Nutzern und Forschern gleichermaßen. Mit der Bestätigung von Apples Verpflichtungen nach dem DMA hat das Gericht sichergestellt, dass Entwicklerinnen mehr Wahlmöglichkeiten haben werden, wo sie ihre Apps veröffentlichen können, und dass Nutzer mehr Möglichkeiten erhalten, Apps zu beziehen, die Apple aus welchen Gründen auch immer missfallen. Und Forscherinnen werden bei der Untersuchung von Apples Betriebssystemen, insbesondere iOS, iPadOS und watchOS, auf weniger Hindernisse stoßen.
Apple argumentiert, dass die Interoperabilitätsanforderungen das Unternehmen zwingen würden, die Sicherheitsstandards zu senken, die dazu geführt haben, dass Nutzerinnen von Apple-Produkten ihren Geräten vertrauen. Diese eigennützige Argumentation ist nicht völlig unbegründet, doch sie ist bei Weitem kein unausweichliches Ergebnis. Gerade in Bezug auf den App Store könnten Nutzer eine klare, informierte Wahl treffen, wenn sie das Apple-Ökosystem verlassen, um Apps anderswo zu beziehen. Auch wenn wir die europäischen Gerichte auffordern, Apples Sicherheitsbedenken ernst zu nehmen, haben wir bereits früher darauf hingewiesen, dass dies nicht als Vorwand dienen sollte, um wettbewerbswidriges Verhalten zu schützen.
Interoperabilität und Sicherheit stehen sich nicht zwangsläufig entgegen. Wird interoperable Funktionalität von Grund auf in das Sicherheitsmodell einer Plattform integriert, lässt sich ein angemessenes Gleichgewicht zwischen zwei Kräften herstellen, die oft fälschlicherweise als naturgemäß gegensätzlich dargestellt werden. Zwar wurden Apples Betriebssystemplattformen nicht von Anfang an so konzipiert, doch es ist weiterhin möglich, dies zu erreichen – es erfordert lediglich mehr Zeit, um es richtig umzusetzen. Hier liegt der Teufel im Detail der Umsetzung.
Apples Argumente und die Erwiderung des Gerichts
Nach dem DMA ist die Einstufung als "Torwächter" (Gatekeeper) den größten Akteuren der Big Tech vorbehalten – Unternehmen, die Dienste anbieten, die als wesentlich gelten, damit Unternehmen Endnutzer erreichen können. Apple ist eines von nur sieben Unternehmen, die diese Einstufung erfüllen, neben Alphabet, Amazon, Booking, ByteDance, Meta und Microsoft. In seinem Verfahren argumentierte Apple, dass Artikel 6 Absatz 7 des DMA, der Interoperabilitätsanforderungen für Torwächter zur Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs festlegt, angesichts der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (insbesondere des Eigentumsrechts) rechtswidrig sei und dass folglich auch Apples Einstufung als Torwächter, die diesen Anforderungen unterliegt, rechtswidrig sei und daher aufgehoben werden müsse. In seinem Urteil wies das Gericht dieses Argument zurück, da Artikel 6 Absatz 7 nicht die Rechtsgrundlage der Einstufung bildet.
Apple argumentiert außerdem, dass der App Store nicht die Anforderungen an einen zentralen Plattformdienst (Core Platform Service, CPS) erfülle, da die verschiedenen Stores (auf iOS, iPadOS, watchOS, macOS) keine einheitliche Plattform darstellten. Der Status eines Unternehmens als Torwächter hängt davon ab, ob es einen CPS bereitstellt, der ein wichtiges Zugangstor für gewerbliche Nutzer zu Endnutzern darstellt. Die Implikationen dieses Arguments sind hier klar: Entfällt die Einstufung eines Dienstes als CPS, entfällt auch der Torwächter-Status. Das Gericht wies das Argument mit der Begründung zurück, dass "unabhängig vom jeweiligen Gerät jeder der App Stores demselben Zweck diente, nämlich der Vermittlung zwischen Endnutzern und gewerblichen Nutzern beim Vertrieb von Anwendungen und digitalen Inhalten innerhalb von Apps".
Schließlich wies das Gericht Apples Argument, wonach iMessage nicht als nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst (NIICS) eingestuft werden sollte, der einen CPS darstellt, als unzulässig zurück. Diese Entscheidung stützte sich auf die Tatsache, dass "die Einstufung für sich genommen keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugt, die eine Änderung der Rechtsposition von Apple bewirken würden", da iMessage in der Einstufungsentscheidung nicht als "wichtiges Zugangstor" aufgeführt und daher nicht den Verpflichtungen des DMA unterworfen war.
Mit seinem Urteil gegen Apple und zugunsten der Europäischen Kommission hat das Gericht einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen, um faire Wettbewerbsbedingungen und Offenheit auf dem digitalen Markt zu gewährleisten. Die wegweisenden Auswirkungen des DMA werden allen Europäerinnen und Europäern durch die Wahlfreiheit zugutekommen, die ihnen dadurch eingeräumt wird. Trotz der rechtlichen Anfechtungen durch Big Tech bilden diese Entscheidungen eine solide Grundlage für eine bessere digitale Zukunft – eine Lehre, aus der auch andere Regionen ihre Schlüsse ziehen sollten.



